Willkommen in der Logopädischen Praxis Michelle Voigt!
Zugang zur barrierefreien Praxis erhalten Sie nach vorherigem Klingeln durch das Foyer über den Hausflur im Erdgeschoss (rechte Einheit) in der Villa 34 im
Hückelhovener Ring 34 in 15745 Wildau.
Den ersten Kontakt können Sie über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail aufnehmen.
Ablauf:
Sie benötigen ein Rezept vom Arzt.
Eine logopädische Behandlung kann nur nach ärztlicher Verordnung beginnen. Je nach Störungsbild verordnen Kinderärzt_innen, Allgemeinmedizinner_innen, HNO-Ärzt_innen, Neurolog_innen, Internist_innen, Kieferortho-päd_innen oder auch Zahnärzt_innen.
Bei Bedarf verordnet der Arzt einen Hausbesuch.
Wenn Sie nicht mobil sind, kann auch ein Hausbesuch ärztlich verordnet werden. Die Behandlung findet dann bei Ihnen zu Hause statt.
Mit dem Rezept rufen Sie für einen Termin in der Praxis an.
Nach Erhalt der Verordnung nehmen Sie - zur Terminabsprache - Kontakt mit mir auf. Je nach Störungsbild und ärztlicher Anordnung kann die Behandlung einmal oder auch mehrmals pro Woche stattfinden.
Beim 1. Termin erfolgt eine Untersuchung und ein Gespräch. Die Therapie wird geplant und mit Ihnen abgestimmt.
Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese und eine Diagnostik. Anschließend wird in gemeinsamer Absprache ein Behandlungsplan erstellt unter Berücksichtigung der Ziele, die Ihnen wichtig sind.
Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% sowie 10€ Rezeptgebühr leisten. Eine Zuzahlungsbefreiung legen Sie bitte vor. Dann bezahlen Sie nichts. Kinder bis 18 Jahre zahlen nichts.
Die ärztlich verordneten Behandlungen werden bei gesetzlich krankenversicherten Kindern komplett übernommen. Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen ist eine Zuzahlung der Patient_innen von 10% der Behandlung sowie eine Verordnungsgebühr von 10€ vorgeschrieben. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, ist der entsprechende Nachweis vorzulegen und die Zuzahlung entfällt.
Privatversicherte unterschreiben vor Behandlung einen Vergütungsvertrag.
Privatversicherte Patient_innen erhalten einen entsprechenden Behandlungs- und Vergütungsvertrag zu Beginn der Behandlung.
Privatversicherte fragen bei der Versicherung vorher besser nach den Tarif-Optionen, da nicht jeder Tarif die Behandlung abdeckt.
Empfohlen ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme.